In den schweren Straffällen war eine Appellation der einheimischen Richter an die attischen Geschworenengerichte gestattet und letztere waren auch das Forum für die Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Athenern und Bündern.
In diesen Fällen ging es sowohl um Streitigkeiten zwischen Grundherrscher und Dorfgemeinschaften, Auseinandersetzungen mit Nachbargemeinden als auch um grössere Straffälle von Einzelpersonen (Diebstahl, Raub, Mord, Hexerei, Vergewaltigung usw.).
An Spezialgerichten gibt es für Straffälle, in denen das Jugendstrafverfahren anzuwenden ist, in praktisch allen Kantonen autonom organisierte Jugendgerichte.