Der Sterbeort wird im Totenschein vom Arzt eingetragen, amtlich festgelegt wird der Ort in der Sterbeurkunde durch das zuständige Standesamt oder im Ausland dem Äquivalent.
Nachdem er anfangs etwa drei Visiten pro Woche durchgeführt hatte, beschränkte er sich später auf wöchentliche Visiten, bei denen er fast nur noch Sterbeurkunden ausstellte.