Juristen, Staatstheoretiker und Pädagogen hatten sich im 18. Jahrhundert mit der großen faktischen Bedeutung der Regeln sozialer Distinktion und der Mode auseinanderzusetzen.
Ohne diese konnte die Vertragstheorie sowohl für idealistische als auch für marxistische Staatstheoretiker nicht zureichend den notwendigen Übergang von der Freiheit des Einzelnen zum dauerhaften Gesellschaftsvertrag begründen.
Die Frage, wie sich der Staatstheoretiker die Umsetzung dieses Prinzips in der politischen Praxis vorstellte, ist ein intensiv diskutiertes Forschungsthema, über das bisher keine Einigkeit erzielt worden ist.
Der Staatstheoretiker trauerte nicht nur dem Absolutismus, sondern auch der Inquisition nach und er bedauert, dass man die Schriften der Aufklärer nicht verboten hat.