Die Befugnisse aus Artikel 48 wurden durch die inhaltliche Unbestimmtheit stark von einer konkreten Regierungspraxis, von Entscheidungen des Staatsgerichtshofs und der herrschenden Lehrmeinung der Staatsrechtler geprägt.
Zahlreiche Schriften zur Geschichte, zum deutschen sächsischen Staats- und Lehnsrecht und eine 50 Jahre währende Lehrtätigkeit macht ihn zu einem bedeutenden Staatsrechtler seiner Zeit.