Dabei muss die Stützlast mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse aufweisen, sie darf die maximale Stützlast des Zugfahrzeugs und die des Anhängers nicht überschreiten.
Um nun die hohen Stützlasten von Seilscheiben auffangen zu können, wurde das Seilscheibengerüst innerhalb des Gebäudes einzig im Mauerwerk gelagert (siehe nebenstehende Skizze).