Friseur und Perückenmacher (Stylist) ist ein Handwerksberuf, und ein reglementiertes Gewerbe, das heißt, für die Gewerbeanmeldung muss der Befähigungsnachweis erbracht werden.
Formatvorlagen für einzelne Zeichen, Absätze, Rahmen und Seiten können mit dem Stylist (ab Version 2.0 Fenster Formatvorlagen) erstellt und zugewiesen werden.