Die Bereitschaft zum Geschlechtsverkehr kann auch als Machtmittel eingesetzt werden, nach dem Motto: Wenn der eine Partner etwas unterlässt oder etwas Bestimmtes tut, dann verweigert der andere Partner den Sexualverkehr.
Der Ausdruck bezeichnete im Judentum damals alle Formen von Sexualverkehr außerhalb der normativen heterosexuellen Einehe und grenzte sich damit von griechisch-römischen Verhaltensweisen ab, darunter beiläufig auch von homosexuellem Verkehr.
Beim Wifesharer und seiner Partnerin besteht beim Sexualverkehr nicht von vornherein ein Ungleichgewicht, wenngleich mancher Wifesharer eher dominant geprägt ist.