Trotz eines wissenschaftlich abgesicherten Sanierungskonzepts wird vielfach jedoch keine Sanierung vorgenommen, da bei Abriss und Neubau der finanzielle Eigenanteil der Gemeinden geringer ausfällt.
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung bezeichnet das Sanierungskonzept als „Leuchtturmprojekt“, um das Zusammenleben von jungen und älteren Menschen zu fördern.
Das ist vor allem bei Zahlungen der Fall, die der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes oder der Umsetzung eines Sanierungskonzepts dienen.
Sind die Krisenursachen bekannt, müssen sie mit einem adäquaten Sanierungskonzept konsequent implementiert und dessen Durchführung durch Controlling permanent überwacht werden.
Mit dem Bekanntwerden der Schäden wurde das Sanierungskonzept neu erarbeitet mit dem Ziel, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten und die Lasten zu reduzieren.