Daraufhin erarbeitete ein Sachverständigenausschuss einen vom Ministerkomitee in Auftrag gegebenen kurz- und mittelfristig angelegten Arbeitsplan zur Umsetzung des geforderten Rechts auf Individualbeschwerde.
Ein Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erarbeitet Vorschläge, welche Stoffe aus der Verschreibungspflicht entlassen werden können oder ihr zu unterstellen sind.
Ziel dieses Vorgehens ist es, durch Beteiligung unabhängigen Sachverständigenausschuss sowie der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen.
Ein Sachverständigenausschuss wird die Anwendung dieses Übereinkommens überwachen, er wird vom Ministerkomitee des Europarats nach Artikel 17 der Satzung des Europarats eingesetzt.