1914 wurde er nach Veröffentlichung einer weiteren Kampfschrift, in der er einen Staatsanwalt als „gewissenlosen Ehrabschneider“ bezeichnete, wegen „Beleidigung von Juristen und Sachverständigen“ zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt.
Ziel der Organisation ist einerseits die Ausbildung von Sachverständigen, andererseits die Lobbyarbeit in den verschiedenen Gremien der maritimen Wirtschaft.
Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, muss jedoch die zusätzliche Begutachtung durch diesen hinnehmen.
Als Entscheidungsgrundlage für die Preisvergabe werden die bei diversen Hochschulen sowie bei verschiedenen Sachverständigen eingeholten Expertengutachten herangezogen.
Dem Fall liegt die Äußerung eines slowenischen Strafverteidigers zu Grunde, der dem gerichtlich bestellten Sachverständigen narzisstische Züge sowie eine an Quacksalberei grenzende Handschriftanalyse vorgeworfen hat.