Sie ist als „Weisung“ des Verantwortlichen (Beauftragter, Arbeitgeber, Sachkundiger usw.) zu verstehen und beruht auf Unterweisung über die Gefährdung, und die Kennzeichnung des Verbots (Verbotszeichen, Absperrung von Verbotsbereichen und ähnliches).
Experte (auch Fach- oder Sachkundiger oder Spezialist) oder Expertin ist eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem Fachgebiet oder mehreren bestimmten Sacherschließungen oder über spezielle Fähigkeiten verfügt.
Sachkundiger im Sinne der Verordnung ist, wer durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau als solcher anerkannt wurde.