Ein ungültiger Einwurf, dessen Ungültigkeit aber nur der Sachkundige einsieht, die Hörer jedoch nicht, wird so in ihren Augen das Sachargument schlagen.
Nach dem europäischen Arzneimittelrecht muss in jedem Pharmaunternehmen eine Sachkundige Person für die Herstellung, Prüfung, und Freigabe der Arzneimittel verantwortlich sein.
Bandfalldämpfer müssen, wie andere Teile von Schutzausrüstungen, regelmäßig von befähigten Personen (Sachkundige) auf Schäden und Abnutzung untersucht werden.
Wenn die Prüfung oder der Erwerb der anderweitigen Qualifikation länger als sechs Jahre zurückliegt muss der Sachkundige die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vorweisen.