Schließlich hängt es auch von der Person des Bundeskanzlers und den politischen Gegebenheiten ab, wie er den Begriff der Richtlinienkompetenz ausgestaltet.
Sie ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der ausführenden Gewalt zuständig, insbesondere verfügt der Regierungschef über die allgemeine Richtlinienkompetenz (Artt.
Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz).
Die Richtlinienkompetenz als spezifische Entscheidungskompetenz legt fest, dass der Stelleninhaber Richtlinien an nachgeordnete Bereiche erlassen darf.