Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip), das heißt, er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür auch verantwortlich.
Sie ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der ausführenden Gewalt zuständig, insbesondere verfügt der Regierungschef über die allgemeine Richtlinienkompetenz (Artt.
Als Mitglied der Bundesregierung untersteht der Bundesumweltminister dem Bundeskanzler und ist in der Ausübung seiner Tätigkeiten wie jeder Bundesminister an dessen Richtlinienkompetenz gebunden.
Im Vergleich zu den anderen Landesregierungen ist der Charakter des Senats als Kollegialorgan ausgeprägt; der Präsidenten des Senats hat keine formale Richtlinienkompetenz.
Die Richtlinienkompetenz als spezifische Entscheidungskompetenz legt fest, dass der Stelleninhaber Richtlinien an nachgeordnete Bereiche erlassen darf.