Trockene Weine sind mit maximal 9 g/l Restzucker definiert, wobei der Säuregehalt hier nur maximal 2 g/l darunter liegen darf, sie erhalten ein gelbes Siegel.
Die Regularien schreiben einen Mindestgärungsalkohol von 12 Volumenprozent, bei einem potenziellen Alkoholgrad von 19 % vor; dies entspricht in etwa 100 Gramm/Liter Restzucker.