Da beim Vergleich mit grob zeitgleichen Rechtsurkunden deutlich wird, dass der Text zumindest damals gültiges Recht wiedergibt, wurde der juristische Charakter des Textes kontrovers diskutiert.
Sie lassen sich grob in zwei Gruppen unterteilen, nämlich in vor allem in Ton geschriebene Rechtsurkunden und in auf verschiedenen Schriftträgern festgehaltene Rechtssammlungen.