Darüber hinaus enthielt die Konzessionsurkunde die Festlegung, dass „die Fahrbetriebsmittel, Schienen und sonstigen Bahnbestandteile, sowie alle Ausrüstungsgegenstände...ausschließlich aus inländischen Werken zu beschaffen“ sind.
In der Konzessionsurkunde wurde die Gesellschaft verpflichtet, den Personenverkehr einzuführen und die neue Bahn gleichzeitig mit der ungarischen Anschlussstrecke fertigzustellen.
Neben der vom Polizeipräsidenten ausgestellten Konzessionsurkunde musste die Gesellschaft die straßenbaupolizeiliche Genehmigung zur Anlage von Pferdebahnen beantragen und die Zustimmung des Straßeneigentümers zur Benutzung einholen.