So mache er ein schwieriges Thema nachvollziehbar und gehe „auf – nicht emotionsfreies – Rechtsempfinden und dröge juristische Rahmenbedingungen gleichermaßen“ ein.
Der enge juristische Rahmen, gepaart mit einem häufig äußerst unterschiedlichen Rechtsempfinden der Medianten, schafft zusätzlichen Druck auf alle Parteien.
Daher bildete sich in der Praxis ein weniger komplexes Recht heraus, das vom Rechtsempfinden der Provinzbevölkerung geprägt war und daher Rechtsgedanken aufnahm, die dem römischen Recht fremd waren.
Im damaligen Rechtsempfinden der Friesen galt ein Totschlag nach einer vollzogenen Versöhnung als besonders ehrlos, was die Ostfriesen in ihren Upstalsbomer Gesetzen von 1323 festgehalten haben.
Zwar gilt generell kanadisches Recht, doch gibt es auch auf diesem Sektor erfolgreiche Bestrebungen, traditionelles Rechtsempfinden der Inuit und tradierte Resozialisierungsmaßnahmen in die Rechtsprechung einzufügen und zu praktizieren.