Aufgabenverantwortung ist die Verpflichtung des Aufgabenträgers, über die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben Rechenschaft ablegen zu müssen.
Vor leichtsinniger Amtsführung schützte sich das Gemeinwesen dadurch, dass der Beamte jederzeit absetzbar war und nach Ablauf seines Jahres über die Verwaltung Rechenschaft ablegen musste.
Bis 1983 war zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eine mündliche „Anhörung“ üblich, in denen der Verweigerer detailliert Rechenschaft ablegen musste, aus welchen Gewissensgründen er den Dienst ablehnte.