Sie erlaubt es, die bereits beschriebene Lösung des Propstes vom Kapitel durch Vermögensteilung und die Aufgabe des gemeinsamen Lebens der Kanoniker nachzuvollziehen.
1257 stellte der Papst ein Erbprivileg aus, das dem Propst und Konvent erlaubte, Erbschaften anzunehmen, welche den Brüdern und Schwestern des Klosters zufielen.