Der Generalgouverneur kann in der Theorie eigenmächtig den Premierminister entlassen, doch das Gewohnheitsrecht und Präzedenzfälle stehen einer solchen Handlung im Weg.
Ungeachtet der vorhandenen Kritik an dieser Entscheidung, sei diese doch niemals von den Gerichten als bindender Präzedenzfall in Frage gestellt worden.
Der Fall wird gelegentlich als Präzedenzfall dafür angeführt, dass auch möglicherweise geistig gestörte Personen zur Todesstrafe verurteilt werden können.
Trifft das nicht zu, ist darzulegen, warum und in welcher Hinsicht die Abweichung des jetzigen konkreten Falles vom Präzedenzfall zu einer abweichenden Entscheidung führen muss.