Dieser Propst hatte das Präsentationsrecht inne, wobei über das Ernennungsrecht zeitweise Streitigkeiten zwischen Kaiser und Bischof herrschten, die schließlich zugunsten des Letzteren entschieden wurden.
Da die Präsentationsstädte heute nur noch äußerst selten ihr Präsentationsrecht in Anspruch nehmen, werden mittlerweile fast alle Hausbewohner nach einer Bewerbung durch die Hausversammlung gewählt.
Diese Stiftung sicherte dem Patron und seinen Erben gewisse Ehrenvorrechte (Sitz im Chor oder Patronatsloge, Begräbnis in der Kirche) und das Präsentationsrecht für die Pfarrstelle.
Die vormalige Patronin ließ verlauten, dass sie das Präsentationsrecht förmlich dem Kaiser geschenkt habe und daher nicht mehr befugt sei darüber zu entscheiden.