Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen kann dies durch Minimierung des Bruttovermögens (Aktiva) und/oder Maximierung des Fremdkapitals (Passiva) geschehen.
Als „tatsächliche vorhandene Refinanzierung“ werden jene Passiva angesehen, die einer Bank auch in Stresssituationen noch mindestens 1 Jahr zur Verfügung stehen.