Die Nutztierhaltung wird daher als Veredelungswirtschaft bezeichnet; landwirtschaftliche Betriebe, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes mit Tieren bzw. Tierprodukten erzielen, werden Veredelungsbetriebe genannt.
Nachgeburtsverhaltungen stellen ein großes gesundheitliches Risiko für das Muttertier dar und verursachen darüber hinaus erhebliche ökonomische Verluste in der Nutztierhaltung.
Das Absetzalter, also der Zeitpunkt des Absetzens, ist in der Nutztierhaltung auch technologisch und seuchenhygienisch bedingt, allerdings durch ernährungsphysiologische Erfordernisse nach unten limitiert.