Als flexible Arbeitszeit (verkürzt auch Flexzeit genannt) werden Vereinbarungen bezeichnet, die hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit von der sogenannten Normalarbeitszeit abweichen.
Es legt die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden pro Woche, 8 Stunden am Arbeitstag), mit zahlreichen Varianten, und die Höchstgrenzen der Arbeitszeit fest.
Für Frauen bildet Teilzeitarbeit allmählich eine neue Form der Normalarbeitszeit: 44 % aller abhängig beschäftigten Frauen arbeiten kürzer als Vollzeit.
Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum auf Grund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs.