Menschenrechtsbeobachtung muss dem Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des Konflikts, der Neutralität im Konfliktkontext und der politischen Unabhängigkeit folgen.
Es ging damals um die Anerkennung des Stiftsgebietes und des Gerichtsstandes der Geistlichen bei ihrem Ordinarius, die Verfügung der Geistlichen um ihre Güter und Nichteinmischung der Grafen bei Bischofswahlen.
Er stellte den Nationalsozialismus als internationalen Friedensfaktor dar, der jeglichem Angriffsdenken abhold und dem Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegenheiten anderer Länder verpflichtet sei.
Der Verband unterstützt seine Mitgliedsverbände unter Wahrung der in der Satzung festgelegten Gebots der Nichteinmischung in deren Entscheidungskompetenz.
Die Menschenrechtsorganisation, die den Friedensprozess auf der Grundlage aktiver Gewaltfreiheit ergreifen will, ist den Grundsätzen der Gewaltfreiheit, der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit und der Nichteinmischung verpflichtet.