Des Weiteren gibt es ein Beratergremium, in welchem Vertreter der Naturschutzbehörden, die Naturlandstiftung und Vertreter der vor Ort befindlichen Naturschutzorganisationen ihren Sitz haben.
Seine Verantwortungsbereiche waren Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Boden- und Naturschutzbehörde sowie Kreiseigenes Bauwesen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass er in seiner Heimat vollständig geschützt ist und Wildfänge nur mit besonderer Erlaubnis der Naturschutzbehörden gehalten werden dürfen.