Die Bauakademie führte 1963 nach einem Testlauf mit über 32.000 Besuchern, die 15 komplett eingerichtete Musterwohnungen begutachteten und bewerteten, einen Wohnungsbauwettbewerb durch.
Die Auflagen umfassten Regelungen zur Absicherung des Geländes, aber auch die Festlegung, wonach die Musterwohnung ausschließlich Demonstrationszwecken dienen und nicht zu einem Bezug genutzt werden durfte.