Der Umstand, dass diese Verkaufserfolge in einem staatlichen Verlag erschienen, bot den Bürgern allerdings auch die Gelegenheit für Beschwerden („Eingaben“) an die staatlichen Handelsunternehmen, die binnen Monatsfrist beantwortet sein mussten.
Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist, dass der Erwerb binnen Monatsfrist nach Erteilung des Erbscheins beim zuständigen Finanzamt gemeldet wird.
Bei einer Fahrzeugumschreibung binnen Monatsfrist auf einen neuen Fahrzeughalter kommt es dagegen nicht zu einer doppelten Besteuerung, sondern zu einer tagesgenauen Abrechnung.
Sollten sie dennoch andernorts noch Einkünfte beziehen, sollte sie der Diözesanbischof entlassen, sollten sie nicht innert Monatsfrist nach Aufforderung diese andere Quelle aufgegeben haben.