Bei Auseinandersetzungen im politischen Meinungskampf und Angelegenheiten im öffentlichen Interesse geht die Rechtsprechung von einer Vermutung zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit aus (Wahrnehmung berechtigter Interessen).
In starkem Maße wurden italienische, österreichische und viele weitere europäische Medien propagandistisch für den Meinungskampf genutzt, was den Südtirolern wegen fehlender Netzwerke und mangelnder politischer Unterstützung nicht annähernd gelang.