Außerdem ist auf jeder Immatrikulationsbescheinigung eine sogenannte Matrikelnummer vermerkt, ein an der jeweiligen Hochschule eindeutiges Personenkennzeichen.
So werden bei der Erfassung von Vorlesungsteilnehmern nicht deren Namen und Adressen, sondern nur deren jeweilige Matrikelnummer erfasst, aus der sich alle weiteren Personalien ergeben.
Eine Matrikelnummer ist ein Identifikator zur Personenkennzeichnung – eine spezifische Kennung, die eine Person in einem Personenverzeichnis (Matrikel) eindeutig identifiziert.