Die Herstellung geordneter Verhältnisse nach dem Krieg wird in der Standesherrschaft durch den Erlass einer Polizei-, Kirchen- und Ehestandsordnung, einer Schul-, Schützen- und Marktordnung unterstützt.
Die staatliche Festlegung der Marktordnung und die Kontrolle über die Preisgestaltung und Gewinnmargen durch den Reichskommissar für die Preisbildung setzten marktwirtschaftliche Prinzipien außer Kraft.
Würde man sie als Maßstab des individuellen Handelns einsetzen, könnte der Markt nicht Wirkungen erzielen, die sich aus dem Prinzip der Marktordnung ergeben.
Marktordnungen dienen heute nicht nur zur Organisation der Märkte und zur Reglementierung des Marktverhaltens, sondern werden von Aufsichtsbehörden zur Marktregulierung genutzt und ausgebaut.
Dies wird seit den 1960er Jahren mit Marktordnungen bewerkstelligt, die zunächst Mindestpreise für Landwirtschaftserzeugnisse und später Direktzahlungen an Landwirte vorsah.