Dieser Aufwand kann aus quantifizierbaren Kosten der Informationsbeschaffung (Informationskosten wie Telefongebühren, Abonnement einer Fachzeitschrift), Abwicklungskosten (Anwaltsgebühren für Vertragserstellung, Transportkosten, Maklergebühren) oder Steuern (Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer) bestehen.
Letztere berücksichtigt die Transaktionskosten einer Kapitalanlage (Bankgebühren bei Wertpapierorders wie Maklergebühr oder Depotgebühr), Nebenkosten beim Kauf von Immobilien (wie Notargebühr und Grundbuchgebühr) und Steuern.
Gesetzlich unzulässige Maklergebühren dagegen sind weitere erfolgsunabhängige Vergütungen (z. B. Service- und Übergabegebühren, Verwaltungspauschalen), Besichtigungsgebühren, Provisionsforderungen bereits beim Vorvertrag und vorformulierte Verweisungsklauseln oder Direktverkaufsverbot.