Die Empfehlung für die Teilnahme wird Ende des sechsten Schuljahres durch die Lehrerkonferenz ausgesprochen, die letztliche Entscheidung darüber liegt bei den Eltern und den Schülern selbst.
Dies wirkte sich negativ auf die Schülermitbestimmung aus: Die seit 1906 geltenden Entscheidungsbefugnisse der Schulgemeinde wurden massiv beschnitten, die Rechte des Schulleiters und der Lehrerkonferenz hingegen erheblich gestärkt.
Diese Maxime ist mit Beschluss der ersten Lehrerkonferenz nach der Gründung für alle Lehrkräfte in allen Unterrichtsfächern und Jahrgangsstufen bindend.
Die 1906 gegründete Landeslehrerbibliothek wurde als eigene Abteilung unter Verwaltung einer von der Lehrerkonferenz gewählten dreiköpfigen Kommission und unter Aufsicht des Landesschulrates integriert.