Der Landtagsabgeordnete ist im Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten, für Umweltangelegenheiten sowie im Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss tätig.
Das Kuratorium besteht aus bis zu 16 Personen, von denen vier Landtagsabgeordnete sind und die weiteren Mitglieder von der Landesregierung benannt werden.
Alle Gründungsmitglieder waren Angehörige der Oberschicht, darunter Kaufleute, Journalisten, Pfarrer beider Konfessionen, Stadträte, Richter und Landtagsabgeordnete.
So musste er sich 1947 vor einem Untersuchungsausschuss des württemberg-badischen Landtags rechtfertigen, vor dem Landtagsabgeordnete aussagten, die dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt oder es abgelehnt hatten.