Bei der Kunstförderung gibt es nur selten einen geregelten Anspruch auf Förderung, sondern er ist Ermessenssache der öffentlichen bzw. Bildungsinstitutionen oder hängt von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Förderungsfonds ab.
Das Portefeuille umfasst im Allgemeinen Angelegenheiten wie den Denkmalschutz, das Kulturerbe, aber auch das Urheberrecht oder die Kunstförderung für zeitgenössische Kunst.