Unter Berücksichtigung des Eigenanteils vom Konsortialführer wird dann nur der Kreditbetrag dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt, den die Konsorten maximal bereitzustellen in der Lage sind.
Dies gelingt nur mit vollständigen Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, und zwar ohne Rücksicht auf den Kreditbetrag.
Oft individuell ausgehandelt werden im deutschen Kreditvertrag die Kreditbedingungen im engeren Sinne (etwa Kreditbetrag, Kreditart, Kreditzins, Kreditlaufzeit oder Kreditsicherheiten).
Der Kreditbetrag wird nebst Währungsangabe besonders erwähnt und bildet die vertraglich genau festgelegte Obergrenze der Kreditgewährung (Kreditlinie).
Kreditnehmer können Gegenstände als Kreditsicherheit beleihen, wobei die Kreditinstitute einen Beleihungswert und eine Beleihungsgrenze festlegen und damit den Kreditbetrag begrenzen.
Beleihungswert und Beleihungsgrenze zielen darauf ab, den Kreditbetrag unter Einbeziehung der Risikofaktoren nach dem Wert des Beleihungsobjekts festzulegen.
In bestimmten Fällen können Kreditverträge von vorneherein unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, obwohl der Kreditbetrag bereits ausgezahlt wurde.