Die auch als Krankenpflegerin ausgebildete Künstlerin beschäftigt sich in ihrer Arbeit mit elementaren Fragen nach Körperlichkeit und den Bedingungen des menschlichen Lebens.
Im Jahr 1927 wurde die Krankenpflegeschule der Anstalt staatlich anerkannt, das heißt Krankenpflegerinnen durchliefen staatliche Prüfungen und erhielten offizielle Abschlüsse.
In den Statuten der Mariannenstiftung ist sinngemäß zu lesen, dass die Zinsen des Stiftungskapitals zu zwei Dritteln für die Entlohnung einer Gemeinde-Krankenpflegerin verwendet werden sollten.