Dieser wird zwischen dem Auftraggeber und seiner Akkreditivbank geschlossen, die dem Verkäufer (meist Exporteur) oder einer ihrer Korrespondenzbanken oder der Bank des Exporteurs die Akkreditiveröffnung avisiert.
Die Bedeutung von Korrespondenzbanken hat international stark abgenommen, seitdem Auslandsüberweisungen über internationale Zahlungssysteme mit Clearingcharakter abgewickelt werden.
Die inländischen Depotbanken sind hierbei „Zwischenverwahrer“, denn nicht sie selbst fungieren als Verwahrer, sondern die Korrespondenzbanken im Ausland.
Im Jahre 1974 berichtete die Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, dass die großen Girozentralen über weit mehr als 1.000 A-Korrespondenzbanken verfügten.
Die ausländische Korrespondenzbank wird beim Rembourskredit damit beauftragt, von dem Exporteur eingereichte gezogene Tratten gegen Aushändigung der Dokumente zu akzeptieren.