Der konstituierende Reichstag hingegen war der Meinung, dass ein solches System die Bundesexekutive für den Reichstag mehr oder weniger unangreifbar gemacht hätte.
Der konstituierende Reichstag hatte insgesamt 297 Abgeordnete und wurde von der rechten Mitte dominiert: Freikonservative, Altliberale und Nationalliberale sowie kleinere liberale oder gemäßigt-konservative Gruppen und Einzelabgeordnete.
Zu jedem dieser drei Hauptaspekte lassen sich zwei konstituierende Dimensionen definieren, so dass eine umfassende Beschreibung eines Netzwerks mit insgesamt sechs Dimensionen möglich ist.
Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender oder Präsident gewählt worden ist.