Ein Koalitionsvertrag (auch Koalitionsvereinbarung) wird zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen, um die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer gemeinsamen Koalitionsregierung während der anstehenden Legislaturperiode zu regeln.
Als problematisch sollte es sich erweisen, dass die etwa 30 umstrittensten Fragen als „Prüfaufträge“ in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, wichtige Dissenspunkte also ungelöst vertagt wurden.
Solche „Grundrechte“ haben ihren „politischen Wert“ darin, dass sie, als in den Verfassungsrang gehoben, von jeder Regierung beachtet werden sollen (unabhängig von Parteiprogrammen oder Koalitionsvereinbarungen).
In den meisten Koalitionsvereinbarungen ist jedoch geregelt, dass sich das Land bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Regierungsparteien im Bundesrat der Stimme enthält.
Die seit 2009 amtierende Bundesregierung sah jedoch in ihrer Koalitionsvereinbarung vor, den Busfernlinienverkehr zuzulassen und dazu § 13 PBefG zu ändern.