Da der Kleinunternehmer-Status an die Person und nicht an das Unternehmen gebunden ist, ist eine mehrfache Berufung auf die Kleinunternehmer-Regelung nicht möglich.
Im Wesentlichen können Kleinunternehmer daher auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen.