Das Gesetz sollte verhindern, dass Unternehmen und Kaufleute die Vertragspartner, insbesondere Verbraucher, mit formularhaften Klauselwerken – dem so genannten Kleingedruckten – an Bestimmungen binden, die einseitig zu Lasten der Kunden gehen.
Aus dem Kleingedruckten des Empfehlungsprogramms geht hervor, dass zwar jeder eine unbegrenzte Anzahl von Neukunden empfehlen kann, die Auszahlung aber nur für die ersten 100 Benutzer eines Empfehlungskunden erfolgt.