Dies setzte nicht nur eine Austrittswelle aus den Klöstern in Gang, sondern veranlasste auch weltliche Herrscher, auf klösterliches Kirchengut zuzugreifen.
Dieser zunächst auf sechs Monate angelegte einstweilige Religionsfrieden beendete die Prozesse gegen Protestanten am Reichskammergericht, die wegen der Säkularisation von Kirchengut angeklagt waren.
In der konstituierenden Versammlung jenes Jahres setzte er sich für eine Dezentralisierung und Föderalisierung des Staates und die Säkularisation von Kirchengut ein.
Die Pfarrkirchner mussten einen Revers unterschreiben, dass sie vom Aufstand ganz abstehen, die Prädikanten (protestantische Prediger) abschaffen und das geraubte Kirchengut zurückgeben.
Das Kirchengut wurde in diesem Zusammenhang als Kammergut der Herrscher betrachtet, über das im Notfall wieder anderweitig (zu Verteidigungszwecken) verfügt werden konnte.
Grundeigentum gehört heute entweder als Staatsvermögen dem Staat, als Kirchengut der Kirche oder als Privateigentum nicht-staatlichen und nicht-kirchlichen Wirtschaftssubjekten.