Ihre Voraussetzungen sind dabei Vertragsverhandlungen, das Vorliegen eines schutzwürdigen Vertrauens, eine Pflichtverletzung sowie ein Schaden, Kausalzusammenhang und Verschulden.
Und die identifizierten Einzelrisiken sind aufgrund von Risikointerdependenzen nicht separat, sondern unter dem Gesichtspunkt der Kausalzusammenhänge zu betrachten und zu analysieren.