Zu verstehen sind darunter Fragen der Standardisierung und Normierung, die Funkfrequenzverwaltung, die Erteilung von Genehmigungen für Funkanlagen und die Vorsorge für den Krisen- und Katastrophenfall.
Er regelt die rasche Zulassung von Fernmeldeausrüstung, die in Katastrophenfällen von Hilfsorganisationen in den betroffenen Staat gebracht werden soll.
Die Idee der Lebenskreise ist, bestehende Viertel durch Brandschneisen und weitere Infrastruktur so aufzuwerten, dass sie im Katastrophenfall nicht verlassen werden müssen.
Die Haltestelle ist eine sogenannte Mehrzweckanlage und kann im Verteidigungs- oder Katastrophenfall als ziviler Schutzraum für 4.500 Menschen umgebaut werden.
Es erfolgt aufgrund der monetären Machbarkeitsfrage eine stärkere Ausrichtung an wahrscheinlicheren Katastrophenfällen, die nicht konfliktbedingt sind.
In den gesetzlichen Vorgaben aus den 1960er Jahren werden für jeweils 1500 bis 2500 Anwohner „Entnahmestellen zur Notwasserversorgung im Katastrophenfall“ gefordert.