Das Jugendschutzgesetz untersagt Erwachsenen weitgehend, Kindern und Jugendlichen völlig freien Kinozugang zu gewähren oder den Zugriff auf nicht freigegebene Video-Filme zu ermöglichen.
Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde 1985 die Kennzeichnungspflicht auf neue Medien (Videofilme und vergleichbare Bildträger) ausgeweitet.
Ziel war es, auch aufgrund des neuen Jugendschutzgesetzes, einen Ausweis für Jugendliche anzubieten, welcher einem Lichtbildausweis in Jugendschutzangelegenheiten (Altersnachweis) gleichzustellen ist.
Anerkannt wurde dabei oft ihr Bemühen, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes konsequent durchzusetzen (hier: Abgabeverbote für Tabakwaren, Alkoholika und gewalthaltige Computerspiele).