So verzichtete er auf jede textliche Beschreibung und gab lediglich den kurz gefassten Titel sowie Jahr und Tag des Erscheinens des jeweiligen Werkes an.
Die neuen Siedler waren persönlich frei, es galt gar ein dem „Stadtluft macht frei“ ähnelnder Grundsatz, nachdem unfreie Kolonisten nach Jahr und Tag ihre Freiheit erhielten.
Die rechte Gewere bezog sich auf die gerichtliche Auflassung und wurde nach erfolgter Investitur durch einen Jahr und Tag fortgesetzten Besitz erworben.