Darin wurde sie mit der Exkommunikation und dem Interdikt über ihr Königreich bedroht, sollte sie den Erzbischof nicht wieder in seine Herrschaft einsetzen.
Ein Interdikt (lat.: „Untersagung“) ist das Verbot von gottesdienstlichen Handlungen, das als Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht verhängt wird.
So war es beispielsweise gängige Praxis, Schuldtitel an Geistliche zu verkaufen, da diese ihren Forderungen mit dem Interdikt mehr Nachdruck verleihen konnten.
Zur Wahlberechtigung bestimmte der Papst, dass auch Kardinäle, welche exkommuniziert, suspendiert oder mit einem Interdikt belegt seien, das Wahlrecht ausüben dürfen.
Systematisch gehört das Interdikt zu den Beugestrafen, die durch Druckausübung eine Besserung (Verhaltensänderung) der Betroffenen herbeiführen sollen.
Deshalb wurden gegen die Stadt und den livländischen Orden Bann und Interdikt verhängt, die mit kurzen Unterbrechungen drei Jahrzehnte in Kraft blieben.