Er befahl u. a., dass jedes Infanterieregiment eine „Musikbande“ von zehn Musikern und jedes Kavallerieregiment eine Musik von fünf Musikern haben sollte.
Der Verband dient sowohl als reguläres Infanterieregiment als auch zusammen mit dem Gardehusarregimentet als Teil der Garde des dänischen Königshauses.
Ein Infanterieregiment der preußischen Armee um ca. 1888 hatte eine Gesamtstärke, bei drei Bataillonen, von 2364 Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften.